Container-Vermietung, -Verkauf und -Transport

AGB

1. Allgemeines

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietgegenstände von MOBILRAUM GMBH, insbesondere für Toilettencontainer, Kombicontainer, mobile Raumeinheiten, Toilettenwagen, Fäkalientanks, Lagercontainer, Sicherungszäune sowie für sonstiges Zubehör und sämtliche von MOBILRAUM GMBH angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Verwendet der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch MOBIL-RAUM GMBH schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn er ihnen zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistungen an.

 

 

2. Begriffsbestimmungen

 

2.1 Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass Ihnen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2.2 Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in der Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.3 Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2.4 Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung werden verkaufte Toilettencontainer, Kombicontainer, mobile Raumeinheiten, Toilettenwagen, Fäkalientanks, Lagercontainer, Sicherungszäune sowie für sonstiges Zubehör und sämtliche von MOBIL-RAUM GMBH angebotenen Serviceleistungen als Mietgegenstände bezeichnet.

 

 

3. Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung/ Mietzeitraum/ Kündigungen /Fristen :etc.

 

3.1 Die Mietzahlungen sind zu leisten bei Auftragserteilung und Rechnungsstellung fristgerecht an den Auftragnehmer: MOBIL-RAUM GMBH Bankverbindung Hypovereinsbank BLZ : 10020890 Konto : 356400437

3.2 Nutzer bzw. Auftraggeber gleich Kunde. Verzug tritt nach 10 Tagen ein. Verzinsung bei Verzug, es werden bankübliche Verzugszinsen weiterbelastet, Mahnspesen-, Postauslagen kosten pro Vorgang 4 € bei Verzug.

3.3 Die Miete beginnt am: Tag der Lieferung und endet mit der Rückgabe der schadenfreien Ware auf dem Lager Mobil-Raum GmbH PLZ 15378. Die Abrechnungen erfolgen monatlich im voraus, eingehend auf dem Mieterkonto zum 1. des jeweiligen Monats. Kosten Nebenleistungen werden sofort fällig.

3.4 Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche, bei Mehrfachanlagen 4 Wochen Übergabeprotokolle werden durch Mobil Raum empfohlen. Ein für den durch Unterlassung eingetretener Schaden aus mangelhafter Protokollierung verpflichtet sich der Auftraggeber zu haften.

3.5 Kurzeitmieten bis zu 2 Monaten sind vorab als Einmalrechnung zu zahlen. Objektvergütung nach deren Teilungen.

3.6 Die Aufrechnung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.6 Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von 10 € vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringere Verwaltungskosten für die Mahnung nachzuweisen.

 

 

4. Verpflichtungen der Auftraggeber

 

Für die Lieferungen ist freie Zufahrt, Baufreiheit und einen festen, geraden, baulich geeigneten trockenen Untergrund Sorge zu tragen. Sofern eine Ladung oder Entladung innerhalb einer Stunde nach Eintreffen der LKW nicht möglich ist trägt der Auftraggeber die Kosten für die Standzeit oder die erneute Zustellung der Mietgegenstände. Für Medienanschlüsse ist der Auftraggeber verantwortlich. Es ist Baustrom (mindestens 16 Amper); Wasser für die Montage in mittelbarer Objektnähe am Tag der Lieferungen vorzuhalten. Der Auftraggeber hat Obhutspflicht und haftet für die zuzüglich Versicherung zum Schutz des Betriebes und Unterhalt des Mietgeräts insbesondere der Unversehrtheit der Hüllen, Betrieb, Genehmigungen aller Art, Frostschutz der Geräte, Zugänglichkeit und Transportfähigkeit bei Lieferungen. Die Container sind durch einen Beitrag von 15,00€ monatlich über Mobil Raum GmbH Grund versichert mit einer Selbstbeteiligung von 1500€ Mietgerät pro Monat. Darüber hinausreichende Versicherungen sind von der Auftraggeber zu erbringen (z. B. Einbruch Diebstahl Vandalismus. Der Kunde -, Auftraggeber haftet für die zu Unversehrtheit der Geräte und ist verpflichtet vor Schäden und Verluste zu schützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Schutz der Geräte vor farblicher Umgestaltung sonstigen technischen örtlichen Veränderungen bösartiger Beschädigung und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch. Der Nachweis für die vollständige und unversehrte Rückgabe der Geräte obliegt der Auftraggeber.

 

 

5. Transporte :

 

5.1 Der Haftungsübergang findet mit dem Transportbeginn statt. Kaution kann vom Vermieter erhoben werden, sofern davon auszugehen ist, dass ein erhöhtes Risiko durch den Vermieter zu tragen ist oder eine schwache Bonität der Mieter sich darstellt.

5.2 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung ersatzlos den Vertrag kündigen und die entstehenden Kosten gegenüber dem Auftraggeber wie Mietausfall Schäden oder Transportleistung geltend machen.

5.3 Sofern der Kunde nicht vor Ort ist, und einen Lieferschein nicht unterzeichnen kann gilt der Lieferschein des Spediteurs oder einer Vertreterperson als Nachweis der Leistungsabgabe. Die Nachweise der Liefervorgänge könne per Mail oder Fax abgerufen werden.

 

 

7. Rügepflicht und Mängelhaftung, insbesondere Wasserqualität

 

#7.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.

7.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind MOBIL-RAUM GMBH unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel nicht zu.

7.3 Über Mietminderungsansprüche bei von MOBIL-RAUM GMBH anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet MOBIL-RAUM GMBH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die durch Mängel des Mietgegenstandes verursacht werden.

7.4 MOBIL-RAUM GMBH weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Vermietung von Toiletten mit Wassertank die Füllung der Tanks mit Wasser nur auf Wunsch des Kunden erfolgt und dass dieses Wasser keine Trinkwasserqualität hat. Für Verunreinigungen, die nach der Anlieferung des Wassers entstehen, haftet MOBIL-RAUM GMBH nicht. Wird der Wassertank im Rahmen des Reinigungsrhythmus durch MOBIL-RAUM GMBH aufgefüllt, so geschieht dies ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Kunden. Die vorstehenden Sätze 1 und 2 gelten dann entsprechend. 

 

 

8. Haftungsbegrenzungen

 

8.1 MOBIL-RAUM GMBH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von MOBIL-RAUM GMBH oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MOBIL-RAUM GMBH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet MOBIL-RAUM GMBH nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von MOBIL-RAUM GMBH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Vorhersehbare Schäden werden in Fällen von Sachund Vermögensschäden auf € 150.000,-- und bei Bearbeitungsschäden auf € 10.000,-- begrenzt.

8.2 Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i.S.d. Ziff. 8 Abs.1 Satz 2 gehaftet wird.

8.3 Die Regelungen von Ziff. 8 Abs. 1 und Abs. 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8.4 Jegliche sonstige Haftung von MOBIL-RAUM GMBH ist ausgeschlossen.

8.5 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, ist dieser verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern, und MOBIL-RAUM GMBH den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. 

 

 

9. Betrieb und Unterhalt Rückgabe :

 

9.1 Kühlgeräte sind fachgerecht anzuschließen, Veränderungen der Kühlleistung sind dem Auftragnehmer sofort anzuzeigen. Jegliche missachtete Kontrolle der Geräte (stündlich) und die damit eventuell eintretende Unterbrechung der Kühlkette geht zu Lasten der Auftraggeber. Notrufnummer KÜHLCONTAINER 0172-3904701 oder 0177-2242564.

9.2 Wartung, Pflege und Unterhalt der Mietsache während dem Mietzeitraum sind Aufgabe der Mieter und gehen zu seinen Lasten.

9.3 Für Überdurchschnittliche Abnutzung und für Schäden an Mietgegenständen haftet der Mieter. Vereinbarte Reinigungspauschalen sind für normale Gebrauchsverschmutzung anzuwenden. Überdurchschnittlicher Aufwand wird zum Stundensatz von ab 42,00€ / Stunde berechnet zuzüglich des verbrauchten Materials.

9.4 Es gilt Rauchverbot in allen Mietgegenständen der MOBIL-Raum GMBH.

9.5 Veränderungen zusätzlich einbauten usw. darf der Mieter an den Mietgegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen. Jeder Nagel oder eingeschlagene Gegenstand wird mit mindestens 25€ Entschädigung belangt. Instandsetzungen sind ausschließlich fachgerecht auszuführen über den Vermieter oder dessen beauftragte Firmen.

9.6 Der Mieter verpflichtet sich, dass an den Mietgegenständen gut sichtbar angebrachte Mietschild, aus welchem dem das Eigentum des Vermieters hervorgeht, nicht zu entfernen oder zu verdecken. Es ist verboten die Container und technischen Geräte vom Mieter eigenmächtig umzusetzen,- verladen, - bzw. den Ort zu verändern.

9.7 Vor der Abholung der Transportfirma hat der Mieter für eine Sicherung des Inventars zu sorgen, sodass der schadenfreie Transport gewährleistet werden kann. Sanitäranlagen sind durch den Mieter Tanks-, Auffangbecken, -WC,- Boiler zu entleeren und vor Frost zu schützen! Zum Abbau und Transport sind die Objektschlüssel vollständig zu übergeben. Ohne Schlüssel und Zugänglichkeit zum Gerät erfolgt aus Ladungssicherungsgründen keine Abholung. Daraus resultierende wiederholte Anfahrt geht zu lastender Auftraggeber.

9.10 Technische Geräte sind nach dem Transport sofort auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen insbesondere die von denen Gefahr für Leib und Leben ausgehen kann, bei Beschädigungen ist der Auftragnehmer sofort zu informieren und das betroffene Bauteil ist nicht mehr zu verwenden bis eine fachgerechte Instandsetzung erfolgt ist.

9.11 Gewährleistungsansprüche sind durch den Vermieter ausgeschlossen.

9.12 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Geräte gemäß der DIN Sorge zu tragen. Bei Gasgeräten und Leitungen ist vor Inbetriebnahme die Dichtheit von einer Fachfirma zu prüfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich wiederkehrende technische Prüfungen zu übernehmen bzw. die Kosten zu tragen.

9.13 Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreisforderung einschließlich aller in einem engen Zusammenhang mit den Kaufpreisforderungen stehenden Forderung von MOBIL-Raum GMBH Eigentum von MOBIL-RAUM GMBH. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, bleibt der Mietgegenstand darüber hinaus solange im Eigentum von MOBIL-Raum GMBH, bis sämtliche weiteren Miet-und sonstigen Forderungen von MOBIL-Raum GMBH aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden vollständig erfüllt sind

9.15 Für Transportbeschädigungen haftet der Vermieter nicht. Deutsches Recht und BGB gelten als vereinbart. Der Gerichtsstand entspricht dem Sitz der MOBIL-RAUM GMBH. Die Mietgegenstände bleiben bis zur endgültigen Zahlung in dem Besitz der MOBIL-Raum GMBH und steht unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Im Insolvenzfall ist eine Herausgabe der Mietgegenstände ohne Einschränkung vereinbart.

9.16 Eine Verbindung mit Grund und Boden ist ausgeschlossen.

 

 

10. Datenschutz

 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgebliche Umstände bei MOBIL-RAUM GMBH gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden (Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz).